Maintusz
Ungarischer Verein der Guts- und Immobilienbesitzer

28
April

Mitgliederversammlung und Frühlingsexkursion 2025

Liebe Mitglieder,

wir warten auf Ihre Anmeldungen für unsere Frühlingsexkursion!

Bitte melden Sie sich, wenn Sie teilnehmen möchten so schnell wie möglich:

maintusz@web.de

Herzlichste Grüße, voller Vorfreude auf die Frühlingsexkursion!

Ihr Vorstand

Mitgliederversammlung und Frühlingsexkursion am 28. April 2025 in 8127 Aba-Bodakajtor

EINLADUNG ZUR GENERALVERSAMMLUNG


durch Dipl.Ing. Benedek Batthyány Präsident des
Verbands Ungarischer Immobilieneigentümer
(Sitz: 1143 Budapest, Stefánia út 57 B.;
Registernummer: 18-02-0200275)


am 28. April 2025 um 9:00 Uhr.


Ort der Generalversammlung:
Agro Aba Kft.0208 hrsz.
8127 Aba-Bodakajtor


Tagesordnungspunkte:

  1. Begrüßungsrede des Vorstandes Benedikt Batthyány
  2. Bericht über die Einnahmen und Ausgaben 2024. Beschluß über die Bilanz 2024 Dr.Miklós Jeszenszky

Jedes Mitglied und/oder jedes Organ des Vereins ist berechtigt, innerhalb von acht Tagen nach Zustellung der Einladung zur Generalversammlung einen Antrag auf die Besprechung eines von ihm bestimmten Tagesordnungspunkts – einschließlich Begründung der Ergänzung – an den Präsidenten des Vereins zu stellen.

Über die Ergänzung der Tagesordnung entscheidet der Präsident. Trifft der Präsident keine Entscheidung über den Antrag oder weist er ihn zurück, entscheidet die Generalversammlung gesondert vor der Beschlussfassung über die Annahme der Tagesordnung über die Ergänzung.

Mitglieder können sich in der Generalversammlung auch durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Vollmacht muss entweder in Form einer öffentlichen Urkunde oder als Privaturkunde mit voller Beweiskraft abgefasst sein. Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der regulären Mitglieder anwesend ist.

Nach Punkt V.2 2.3 der Satzung und § 3:76 (3) des Gesetzes Nr. V aus dem Jahr 2013 (nachfolgend: BGB) ist, wenn die Generalversammlung nicht beschlussfähig ist, eine wiederholte Generalversammlung mit gleicher Tagesordnung abzuhalten. Zwischen der beschlussunfähigen Generalversammlung und der wiederholten Generalversammlung müssen mindestens drei und höchstens 15 Tage liegen.

Die wiederholte Generalversammlung ist im Rahmen der in der ursprünglichen Einladung mitgeteilten Tagesordnungspunkte ungeachtet der Anzahl der Anwesenden beschlussfähig.

Zeitpunkt der wiederholten Generalversammlungaufgrund den Obigen -: 28. April 2024 um 09:45 Uhr
Ort der wiederholten Gesellschafterversammlung: Agro Aba Kft.0208 hrsz. 8127 Aba-Bodakajtor

Verband Ungarischer Immobilieneigentümer

Vertreten durch
Dipl. Ing. Batthyány Benedek
Präsident
Budapest, den 10. März 2025

Ungarischer Verein der Guts- und Immobilienbesitzer

Im Frühsommer 2008 traf sich eine kleine Gruppe engagierter ungarischer Landwirte um eine große Idee umzusetzen. Dies war die Geburtsstunde unseres Verbandes ... des MaInTuSz...

Ungarisch lernen
AMAPED

Liebe Mitglieder,
für alle die eventuell gerne ihr Ungarisch verbessern wollen oder möchten, dass ihre Kinder auch ungarisch lernen:
hier gibt es die Möglichkeit dazu:

AMAPED-KURS

liebe Grüße,
Christoph Hartig